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   LG Darmstadt, 31.05.2012 - 13 O 61/12   

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https://dejure.org/2012,12787
LG Darmstadt, 31.05.2012 - 13 O 61/12 (https://dejure.org/2012,12787)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 31.05.2012 - 13 O 61/12 (https://dejure.org/2012,12787)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 13 O 61/12 (https://dejure.org/2012,12787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Nachunternehmers auf Leistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB bzgl. eines Bauvertrages über Erdarbeiten und Erstellung von Außenanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648a Abs. 1 S. 1, 3, 4; BGB § 648a Abs. 7
    Anspruch eines Nachunternehmers auf Leistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB bzgl. eines Bauvertrages über Erdarbeiten und Erstellung von Außenanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Sicherheit besteht auch nach Abnahme der Leistung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch der Subunternehmer kann Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherung haben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheit nach § 648a BGB kann bis zur vollständigen Bezahlung verlangt werden! (IBR 2012, 1361)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Stuttgart, 03.12.2010 - 8 O 284/10

    Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Kündigung des

    Auszug aus LG Darmstadt, 31.05.2012 - 13 O 61/12
    Das Risiko des Unternehmers, im Falle, der Insolvenz des Bestellers für seine Vorleistungen keine Vergütung mehr zu erhalten, verringert sich durch die Kündigung nicht (ebenso LG Stuttgart, Teilurteil vom 3.12.2010, 8 O 284/10; LG Paderborn, Urteil vom 9.06.2011, 3 O 521/10, beide zitiert nach [...]).
  • LG Paderborn, 09.06.2011 - 3 O 521/10

    Bauunternehmer hat gegen den Besteller des Werkes Anspruch auf

    Auszug aus LG Darmstadt, 31.05.2012 - 13 O 61/12
    Das Risiko des Unternehmers, im Falle, der Insolvenz des Bestellers für seine Vorleistungen keine Vergütung mehr zu erhalten, verringert sich durch die Kündigung nicht (ebenso LG Stuttgart, Teilurteil vom 3.12.2010, 8 O 284/10; LG Paderborn, Urteil vom 9.06.2011, 3 O 521/10, beide zitiert nach [...]).
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